Ausschreibungszwang bis über den Teich für Münchner Wasser? Für die Abwasserentsorgung? Für Bildungs- oder Gesundheitsvorhaben?
Die eine Seite erwartet durch fallende Handelshemmnisse durch das TTIP, das Freihandelsabkommen mit den USA geringere Kosten, eine Intensivierung des wirtschaftlichen Austauschs und Wohlstandsgewinne auf beiden Seiten des Atlantiks. Die Gegner schreien auf: Ob Nahrungsmittelsicherheit oder andere Produktstandards, öffentliche Beschaffungen oder demokratische Entscheidungswege – mit dem weiterhin unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelten TTIP stehen wesentliche Errungenschaften unserer westlichen Gesellschaften zur Disposition.
Den Handelsexperten der Europäischen Kommission, die am 4. Februar im Europaausschuss des Bayerischen Landtages sprachen, wird wenig Glauben geschenkt. Die betonten gegenüber den Abgeordneten, dass ein US- Freihandelsabkommen nicht zur Liberalisierung oder Privatisierung der Wasserversorgung oder anderer öffentlicher Dienstleistungen führen könne. Sie wiesen darauf hin, dass der besondere Status öffentlicher Dienstleistungen in der EU fest im EU-Vertrag verankert sei und daher das Recht von Gemeinden, die Wasserversorgung als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge anzubieten, nicht zur Verhandlung gestellt würde.
Jetzt fühlen sich auch die Gewerkschaften angesprochen, weil auch Arbeitnehmerrechte, die über Jahrzehnte erkämpft worden sind, auf dem Prüfstand stehen. Wir wissen, dass die USA von den acht Arbeitsnormen der ILO, der International Labor Organisation, bis heute nur zwei anerkannt haben. Es ist zu befürchten, dass durch den Druck der USA Arbeitsgesetze bis hin zu Urlaubsregelungen und Mitbestimmung reduziert werden. Henning Hintze sprach mit Frank Bsirske, dem Vorsitzenden der Gewerkschaft Ver.di.